Korrupte oder schlampige Sachverständige
Falsche oder fehlerhafte Gutachten
… und wie Sie Ihren Prozess trotzdem gewinnen
„Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden einen reinen Eid, daß ich die Gegenstände eines Augenscheins sorgfältig untersuchen, die gemachten Wahrnehmungen treu und vollständig angeben und den Befund und mein Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Regeln der Wissenschaft (der Kunst, des Gewerbes) angeben werde; so wahr mir Gott helfe!“
(Sachverständigeneid gem. § 5 Sachverständigen- und Dolmetschergesetz)
Doch wie sieht die Realität aus? In Österreich werden pro Jahr an die 150.000 Gutachten von rund 10.000 Sachverständigen in rund 700 Fachgebieten für straf-, zivil- oder verwaltungsrechtliche Verfahren erstellt. Alleine schon von der Menge her kann nicht alles zu 100% korrekt ablaufen. Sachverständige, auf deren Gutachten etwa erschlichene akademische Titel prangen, die dafür aber befangen, korrupt oder zumindest unsorgfältig und schlampig sind, stellen die Ausnahme dar, aber es gab sie und gibt sie.
Wo Gutachten erstellt werden, passieren Fehler. Manche aus Nachlässigkeit, manche aus Vorsätzlichkeit.
Das Teuflische daran: Sachverständige haben einen prozessentscheidenden Einfluss auf das Gerichtsurteil. Während das Gericht ausschließlich eine rechtliche Beurteilung vornimmt, übernimmt der Sachverständige die Beurteilung auf Tat- und Tatsachenebene. Letztlich bestimmt der Gutachter, ob etwa ein ärztlicher Fehler vorliegt, wenn der operierte Patient für den Rest seines Lebens auf den Rollstuhl angewiesen ist, oder ob z.B. in einem Obsorge-Verfahren die Kinder besser beim Vater oder bei der Mutter aufwachsen sollten. Der Sachverständige ist der „Richter“ im Hintergrund.
§ 288 Abs 1 Strafgesetzbuch
Wer vor Gericht als Zeuge oder, soweit er nicht zugleich Partei ist, als Auskunftsperson bei seiner förmlichen Vernehmung zur Sache falsch aussagt oder als Sachverständiger einen falschen Befund oder ein falsches Gutachten erstattet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
Es sind aber nicht nur bestochene, oder zumindest mit der Gegenpartei befreundete Sachverständige, die zu Fehlurteilen führen. Auch Gutachten, die zwar nicht vorsätzlich falsch erstattet wurden, aber dafür von Qualitätsmängel nur so strotzen, oder einfach von anderen Gutachten oder Lehrbüchern abgeschrieben sind, können gefährlich werden. Denn das Gericht prüft von sich aus weder die aktuelle Vertrauenswürdigkeit des Sachverständigen noch dessen Gutachten auf Qualitätskriterien.
Doch kann man sich gegen Gutachter und deren Gutachten wehren? Oder ist man ihnen ausgeliefert? Sind Sachverständige tatsächlich über jeden Verdacht erhaben und Gutachten wirklich unantastbar?

Unsere Arbeit führt zu:
- Strafverfahren und gegebenenfalls Verurteilung des Sachverständigen
- Ablehnung/Enthebung des Sachverständigen durch das zertifizierende Gericht
- Disziplinarverfahren durch den zuständigen Gerichtssachverständigen-Landesverband
- Ungültigkeit des Gutachtens
- zivilrechtliche Haftung des Sachverständigen
Wir prüfen Sachverständige und deren Gutachten aus sämtlichen Fachbereichen, wie etwa medizinische, psychiatrische, psychologische, technische oder Rechts-Gutachten.
Sachverständigen-Überprüfung
- Verdacht auf falsche Gutachtenserstellung (§ 288 f StGB)
- Verdacht auf Fälschung eines Beweismittels (§ 293 StGB)
- Verdacht auf Bestechlichkeit/Bestechung (§ 304 ff StGB)
- Verdacht auf Missbrauch der Amtsgewalt („Amtsmissbrauch“, § 302 StGB)
- Verdacht auf Verletzung von Berufsgeheimnissen (§ 121 StGB)
- Verdacht auf unberechtigtes Führen eines Titels (§ 116 Universitätsgesetz, u.a.)
- Überprüfung auf Einhaltung der Standesregeln für Sachverständige
- Überprüfung auf Vorliegen von Befangenheitsgründen im Zivilrechtsverfahren
- Überprüfung auf Vorliegen von Enthebungsgründen im Strafverfahren
- Überprüfung auf sämtliche Verdachtslagen, die zu einem Verlust der Sachverständigeneigenschaft gem § 10 Sachverständigen- und Dolmetschergesetz führen können, wie etwa:
– Vertrauenswürdigkeit
– verbotene oder sittenwidrige Werbung
– Führen nicht zustehender Titel und Berufsbezeichnungen
– Wegfall der Zulassungsvoraussetzungen
Wir erstatten für Sie Sachverhaltsdarstellungen zur gerichtlichen und außergerichtlichen Verwendung oder gleich Strafanzeigen an die zuständige Staatsanwaltschaft, sowie Meldungen an den Hauptverband der Gerichtssachverständigen und an die Präsidenten der jeweiligen Landesgerichte, etwa wenn um eine Disziplinarverfahren einzuleiten oder die Aberkennung der Sachverständigen-Eigenschaft zu erwirken.

Gutachten-Überprüfung nach der „Dr. Weber-Methode“
Wir wenden bei unserer Arbeit ausschließlich die „Dr. Weber-Methode“ an und stehen in ständiger Kooperation und unter Supervision mit dem von den Medien als „Plagiatsjäger“ bezeichneten Medienexperten und Wissenschaftsforscher Doz. Dr. Stefan Weber. Sämtliche unserer Gutachten werden von Dr. Weber endmoderiert und gezeichnet.
Die „Dr. Weber-Methode“ stützt sich auf folgende Rechtgrundlage:
§ 362 Abs 2 Zivilprozessordnung:
„Erscheint das abgegebene Gutachten ungenügend oder wurden von den Sachverständigen verschiedene Ansichten ausgesprochen, so kann das Gericht auf Antrag oder von amtswegen anordnen, dass eine neuerliche Begutachtung durch dieselben oder durch andere Sachverständige oder doch mit Zuziehung anderer Sachverständiger stattfinde. Eine solche Anordnung ist insbesondere auch dann zulässig, wenn ein Sachverständiger nach Abgabe des Gutachtens mit Erfolg abgelehnt wurde. Zu diesen Anordnungen ist auch der beauftragte oder ersuchte Richter berechtigt.“
Der Unterschied zur mittlerweile überstrapazierten „klassischen“, aber zumeist erfolglosen Methode, nämlich der Beschaffung eines privaten Gegengutachtens liegt darin, dass bei der Dr. Weber-Methode das vorhandene Gutachten nicht materiell/sachlich angegriffen, sondern auf wissenschaftliche Qualitätskriterien und somit auf seine Aussagekraft überprüft wird. Wir treten dem zu überprüfenden Sachverständigen nicht auf derselben fachlichen Ebene, sondern auf übergeordneter Höhe entgegen.
„Sie können ein Problem niemals auf der Ebene lösen, auf der es erstellt wurde.“
(Albert Einstein, 1879–1955)
Wir ziehen korrupte Sachverständige und unzulängliche Gutachten aus dem Verkehr Rasch und unkompliziert
Keine versteckten Kosten
All. Incl.-Preise
Gegenstand der Untersuchung nach der „Dr. Weber-Methode“ kann u.a. folgendes sein:
- Plagiatsprüfung (Täuschung über die Urheberschaft)
- Methodengenauigkeit (empirische Gütekriterien: Validität, Reliabilität)
- Einhaltung der Regeln Guter Wissenschaftlicher Praxis (GWP), diese sind u.a. gute Autorschaftspraxis, gute Veröffentlichungspraxis
- Quellenkritik und Einhaltung der Zitierregeln
- Einhaltung der entsprechenden berufsrechtlichen und fachspezifischen Richtlinien
- Einhaltung der Begründungspflicht gem. § 362 Abs. 1 der Zivilprozessordnung
- Einhaltung der formalen Kriterien für Gerichtsgutachten, wie etwa Transparenz, Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit
- Einhaltung der für Sachverständige maßgeblichen Vorschriften gem. Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG) sowie der Standesregeln für Gerichtssachverständige
Das Ergebnis der Untersuchung nach der „Dr. Weber-Methode“ ist kein herkömmliches „Gegengutachten“, sondern die Erstellung eines, von Dr. Stefan Weber unterfertigten justizzentrierten Metagutachtens, welches vorhandene Mängel entsprechend dokumentiert und zu einer neuerlichen Begutachtung der Sache durch einen anderen Sachverständigen führen kann.
Darüberhinaus kann das – je nach festgestellten Mängeln – dazu führen, dass dem Sachverständigen seine Berechtigung entzogen wird, seine Sachverständigen-Eigenschaft erlöscht und er u.U. auch in die Schadenersatzhaftpflicht genommen werden kann.
Der Fall Karl Mahringer ist nur ein bekannter von Dr. Stefan Weber aufgedeckter Fall, der in Österreich ein entsprechendes Medienecho ausgelöst und sogar ein politisches Nachspiel hatte.
Wir überprüfen Sachverständige und Gutachten sämtlicher Fachbereiche, nicht nur medizinische, psychiatrische, psychologische technische Gutachten oder Rechtsgutachten.
Eine Kurzfassung dieses Angebots finden Sie auch auf der Website von Dr. Weber: https://plagiatsgutachten.com/prüfung-von-gutachten
Ablauf: Der Ablauf ist völlig unkompliziert und barrierefrei. Sie können gerne in unserer Wiener Kanzlei Ihren Verdacht erklären, müssen aber nicht. Gerade reine Gutachtenüberprüfungen können Sie online beauftragen – unabhängig davon, wo Sie sich gerade befinden.
Wir unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht, diese gilt nicht nur für Aufträge, sondern auch für unverbindliche Anfragen. Wir schauen uns Ihren Fall bzw. das zu prüfende Gutachten an und geben Ihnen dann die Höhe der Kosten (in den meisten Fällen handelt es sich um Pauschalpreise zwischen € 1.500,– und € 6.000,–) – bekannt. Erst wenn Sie sich zu einer Auftragserteilung entschließen, wird die Sache verbindlich – für Sie und für uns. In der Regel dauert eine Prüfung zwischen vier und sechs Wochen. Wenn es einen Grund gibt, der ein schnelleres Arbeiten, dann teilen Sie uns diesen bitte mit, auch dann finden wir eine flexible Lösung.
Korrupte Sachverständige? Falsche oder fehlerhafte Gutachten? Die Detektei HELIOS verhilft Ihnen zu Ihrem Recht! Erste Tipps und Kostenschätzung! Kostenlose Hotline unter 0800 88 44 44
Übermitteln Sie uns einfach und kostenlos Ihren Verdacht gegen den Sachverständigen und/oder gleich das betr. Gutachten zur ersten Prüfung unter pokorny@plagiatsgutachten.com